Weitere Entscheidung unten: VGH Hessen, 19.10.2015

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 02.12.2015 - 11 S 2155/15   

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https://dejure.org/2015,37994
VGH Baden-Württemberg, 02.12.2015 - 11 S 2155/15 (https://dejure.org/2015,37994)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.12.2015 - 11 S 2155/15 (https://dejure.org/2015,37994)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. Dezember 2015 - 11 S 2155/15 (https://dejure.org/2015,37994)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung eines Aufenthaltstitels gegenüber einem ehemals personensorgeberechtigten Elternteil eines Kindes deutscher Staatsangehörigkeit nach dem Eintritt der Volljährigkeit des Kindes; Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, AufenthG § 28 Abs. 3, AufenthG § 28, AufenthG § 31, AufenthG § 25 Abs. 4 S. 2, AufenthG § 25 Abs. 5
    Aufenthaltsrecht, Volljährigkeit, Elternteil, deutsches Kind, familienunabhängiges Aufenthaltsrecht, Sorgerecht, personensorgeberechtigter Elternteil, Verlängerung, Sicherung des Lebensunterhalts, volljähriges Kind, atypischer Ausnahmefall, Atypik

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 28 Abs 1 S 1 Nr 3 AufenthG 2004, § 28 Abs 3 AufenthG 2004, § 31 AufenthG 2004
    Aufenthaltstitel für Elternteil nach Volljährigkeit des Kindes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung eines Aufenthaltstitels gegenüber einem ehemals personensorgeberechtigten Elternteil eines Kindes deutscher Staatsangehörigkeit nach dem Eintritt der Volljährigkeit des Kindes; Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis eines Elternteils nach der Eintritt der Volljährigkeit des Kindes

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis eines Elternteils nach der Eintritt der Volljährigkeit des Kindes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 238
  • FamRZ 2016, 1018
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 10.07.2014 - 3 B 730/14
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.2015 - 11 S 2155/15
    Der Senat verweist insoweit auf die Ausführungen des VG Darmstadt (Beschluss vom 04.04.2014 - 5 L 1905/13.DA - juris) sowie des HessVGH (Beschluss vom 10.07.2014 - 3 B 730/14 - juris).
  • VG Darmstadt, 04.04.2014 - 5 L 1905/13

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht nach dreijähriger Ausübung der Personensorge

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.2015 - 11 S 2155/15
    Der Senat verweist insoweit auf die Ausführungen des VG Darmstadt (Beschluss vom 04.04.2014 - 5 L 1905/13.DA - juris) sowie des HessVGH (Beschluss vom 10.07.2014 - 3 B 730/14 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2011 - 11 S 2517/10

    Streitwert in aufenthaltsrechtlichen Verfahren auf Gewährung vorläufigen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.2015 - 11 S 2155/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats entspricht der Streitwert in Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes betreffend die sofortige Vollziehung der Ablehnung eines Antrags auf Erteilung bzw. Verlängerung eines Aufenthaltstitels sowie einer damit verbundenen Abschiebungsandrohung dann dem in der Hauptsache anzunehmenden Auffangwert nach § 52 Abs. 2 GKG, wenn die Ausländerin zuvor bereits aufgrund der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis über einen längerfristigen legalen Aufenthalt verfügt hat (vgl. Beschluss vom 31.01.2011 - 11 S 2517/10 - NVwZ-RR 2011, 341; vom 09.11.2012 - 11 S 2015/12 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2012 - 11 S 2015/12

    Streitwert bei vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen die Ablehnung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.2015 - 11 S 2155/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats entspricht der Streitwert in Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes betreffend die sofortige Vollziehung der Ablehnung eines Antrags auf Erteilung bzw. Verlängerung eines Aufenthaltstitels sowie einer damit verbundenen Abschiebungsandrohung dann dem in der Hauptsache anzunehmenden Auffangwert nach § 52 Abs. 2 GKG, wenn die Ausländerin zuvor bereits aufgrund der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis über einen längerfristigen legalen Aufenthalt verfügt hat (vgl. Beschluss vom 31.01.2011 - 11 S 2517/10 - NVwZ-RR 2011, 341; vom 09.11.2012 - 11 S 2015/12 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2018 - 11 S 240/17

    Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen - Kinder -; Personensorgerecht;

    Voraussetzung dieser weiteren Verlängerung ist allerdings, dass die sich aus § 5 AufenthG ergebenden allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen erfüllt sind; auch diese gehören zu den Tatbestandsvoraussetzungen, die regelmäßig - vorbehaltlich atypischer Fälle - erfüllt sein müssen, damit die vorgesehene Ermessensentscheidung der Behörde ergehen kann (vgl. für § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG im Zusammenhang mit § 31 Abs. 4 Satz 2 AufenthG ausdrücklich VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 02.12.2015 - 11 S 2155/15 -, juris, Rn. 5; allgemein OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.05.2018 - OVG 11 B 18.16 -, juris, Rn. 19; SächsOVG, Beschluss vom 18.05.2017 - 3 B 297/16 -, juris, Rn. 6; Dienelt, in: Bergmann/ders., Ausländerrecht, 12. Auflage 2018, § 31 AufenthG Rn. 84 (m. w. N.); Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: 103. Aktualisierung (August 2017), AufenthG § 31 Rn. 39 (m. w. N. aus der Rechtsprechung); Marx, in: GK-AufenthG, Stand: 89. Lieferung (Juni 2017), § 31 Rn. 101).
  • VGH Hessen, 19.10.2021 - 6 A 1527/19

    Aufenthaltsrecht ausländischer Elternteile minderjähriger lediger Deutscher

    Auch habe sich der VGH Baden-Württemberg in seinem Beschluss vom 2. Dezember 2015 - 11 S 2155/15 - dieser Rechtsansicht angeschlossen und in diesem Zusammenhang auf den Wertungswiderspruch hingewiesen, welcher entstünde, wenn der in § 28 Abs. 3 Satz 1 AufenthG enthaltene Verweis auf § 31 AufenthG nur den Fall des § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG betreffen würde.

    Hierzu hat das Gericht auf die Entscheidungen des VG Darmstadt, Beschluss vom 4. April 2014 - 5 L 1905/13 -, des Hess. VGH, Beschluss vom 10. Juli 2014 - 3 B 730/14 -, des VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. Dezember 2015 - 11 S 2155/15 - und des VG Berlin, Beschluss vom 6. Dezember 2016 - VG 29 L 283.16 - verwiesen.

    Soweit das Verwaltungsgericht in seinem Urteil unter anderem auf den Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 2. Dezember 2015 - 11 S 2155/15 - verweise und dieser in seinem Beschluss einen Wertungswiderspruch zu § 36 Abs. 2 Satz 2 AufenthG sehe, bestehe ein solcher Wertungswiderspruch tatsächlich nicht.

    Unter Bezugnahme auf den Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 2. Dezember 2015 - 11 S 2155/15 - führt der Kläger weiter aus, dass mittlerweile auch in § 25b Abs. 4 Satz 3 AufenthG durch den Verweis auf § 31 AufenthG für andere Personen als den Ehegatten bzw. den Lebenspartner ein eigenständiges Aufenthaltsrecht geregelt sei, was den Wertungswiderspruch vertiefe.

    Weder aus dem Wortlaut der Norm noch aus der Gesetzesbegründung ergibt sich danach auch, dass der Gesetzgeber über § 28 Abs. 3 Satz 2 AufenthG einen über § 31 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 AufenthG (ein Verlängerungsjahr) hinausgehenden Rechtsanspruch schaffen wollte (so aber VGH Baden-Württemberg vom 2. Dezember 2015 - 11 S 2155/15 - juris Rn. 5).

    Soweit der Kläger unter Hinweis auf in der Literatur (Dienelt, a.a.O, § 28 Rn. 57, 59) und Rechtsprechung (VG Darmstadt, Beschluss vom 4. April 2014 - 5 L 1905/13.DA -, juris Rn. 36; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. Dezember 2015, a.a.O, Rn. 5; VG Berlin, Beschluss vom 6. Dezember 2016 - VG 29 L 283.16 -, BeckRS 2016, 118133 Rn. 12) vertretene Auffassungen einen Wertungswiderspruch zum Personenkreis des § 36 Abs. 2 Satz 2 AufenthG geltend macht, dürfte allein das vermeintliche Vorliegen eines Wertungswiderspruchs nicht zu einer Auslegung des § 28 Abs. 3 Satz 1 AufenthG entgegen der erkennbaren gesetzgeberischen Entscheidung berechtigen (ebenfalls zweifelnd OVG Hamburg, Beschluss vom 2. April 2019, a.a.O., Rn. 18).

  • VGH Bayern, 17.05.2017 - 19 CS 17.37

    Versagung einer Niederlassungserlaubnis

    Offen bleiben kann, ob das Aufenthaltsrecht eines personensorgeberechtigten Elternteils deutscher Kinder im Sinne von § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG nach einer dreijährigen familiären Lebensgemeinschaft mit den Kindern aufgrund der Verweisung in § 28 Abs. 3 Satz 1 AufenthG auf § 31 AufenthG zu einem eigenständigen Aufenthaltsrecht erstarken kann (so VGH BW, B.v. 2.12.2015 - 11 S 2155/15 - juris; HessVGH, B.v. 10.7.2014 - 3 B 730/14 - juris; VG Berlin, B.v. 6.12.2016 - VG L 283.16 - InfAuslR 2017, 146; Dienelt in Bergmann/Dienelt, a.a.O., § 28 Rn. 56 ff.).
  • OVG Hamburg, 02.04.2019 - 1 Bs 58/19

    Familiennachzug: Aufenthaltsrecht von ausländischen Eltern(-teilen) deutscher

    Ein ausländischer Elternteil eines deutschen Kindes kann im Anschluss an eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG deshalb kein eigenständiges Aufenthaltsrecht gemäß § 28 Abs. 3 Satz 1 AufenthG i.V.m. § 31 AufenthG erwerben (wie OVG Münster, Beschl. v. 19.11.2018, 18 B 1520/18 u.a., AuAS 2019, 2, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 25.9.2017, OVG 12 N 46.17, juris; entgegen VGH Kassel, Beschl. v. 10.7.2014, 3 B 730/14, juris; VGH Mannheim, Beschl. v. 2.12.2015, 11 S 2155/15, NVwZ-RR 2016, 238, juris).

    Die von dem Verwaltungsgericht vertretene Auslegung des § 28 Abs. 3 Satz 1 AufenthG ist schließlich auch nicht zur Vermeidung eines Wertungswiderspruchs geboten, weil andernfalls die Eltern ausländischer Kinder wegen § 36 Abs. 2 Satz 2 AufenthG, der ohne weitere Einschränkung den § 31 AufenthG für entsprechend anwendbar erklärt, im Vergleich zu den Eltern deutscher Kinder, für die nur § 28 Abs. 3 Satz 2 AufenthG gilt, unter erleichterten Voraussetzungen die Möglichkeit zum Erwerb eines eigenständigen Aufenthaltsrechts hätten (so aber insbesondere VGH Mannheim, Beschl. v. 2.12.2015, 11 S 2155/15, NVwZ-RR 2016, 238, juris Rn. 5; VG Darmstadt, Beschl. v. 4.4.2014, 5 L 1905/13.DA, AuAS 2014, 242, juris Rn. 36; Dienelt, in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 12. Aufl. 2018, § 28 Rn. 59; Oberhäuser, in: Hofmann, AuslR, 2. Aufl. 2016, § 28 Rn. 54; dagegen OVG Münster, Beschl. v. 19.11.2018, 18 B 1520/18 u.a., AuAS 2019, 2, juris Rn. 12 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 25.9.2017, OVG 12 N 46.17, juris Rn. 5).

  • VGH Bayern, 26.09.2016 - 10 B 13.1318

    Zurückgewiesene Berufung in ausländerrechtlicher Streitigkeit

    Es kann offen bleiben, ob sich der Kläger als bisheriger Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG auf diese Vorschrift überhaupt berufen kann (vgl. hierzu VGH BW, B.v. 2.12.2015 - 11 S 2155/15 - juris Rn. 5; Dienelt in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Auflage 2016, AufenthG § 28 Rn. 57; Hailbronner, AufenthG, Stand: April 2016, § 28 Rn. 44).
  • VG Berlin, 06.12.2016 - 29 L 283.16

    Antrag eines kosovarischen Staatsangehörigen auf Aufenthaltserlaubnis; Eltern

    Ob der in § 28 Abs. 3 Satz 1 AufenthG enthaltene Verweis auf § 31 nur den Fall des § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG betrifft, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung ungeklärt und bedarf der abschließenden Überprüfung im Hauptsacheverfahren (wie Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. Dezember 2015 - 11 S 2155/15 -, juris Rn. 5).(Rn.14).

    Es ist jedoch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht geklärt und bedarf der Prüfung im Hauptsacheverfahren, ob dieses über zehn Jahre bestanden habende Aufenthaltsrecht sich gemäß § 28 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 31 AufenthG zu einem eigenständigen Aufenthaltsrecht verfestigt haben kann (ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. Dezember 2015 - 11 S 2155/15 -, NVwZ-RR 2016, 238 = juris Rn. 5; HessVGH, Beschluss vom 10. Juli 2014 - 3 B 730/14 -, juris Rn. 5).

  • VG Bayreuth, 12.10.2016 - B 4 K 15.90

    Verlängerung eines eigenständigen Aufenthaltsrechts nur, wenn familiäre

    Das Gericht kann offenlassen, ob der Kläger schon deshalb nicht zu dem begünstigten Personenkreis gehört, weil er nicht Ehegatte einer Deutschen, sondern nur Elternteil eines minderjährigen Deutschen ist, wie die Beklagte unter Verweis auf Ziff. 28.3.3 AllgVwVAufenthG geltend macht, oder ob § 28 Abs. 3 Satz 1 AufenthG auch auf ihn grundsätzlich anwendbar ist (so VGH BW, B. v. 02.12.2015 - 11 S 2155/15 - InfAuslR 2016, 96/97 Rn. 4).
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 19.10.2015 - 5 A 921/15.Z   

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https://dejure.org/2015,38976
VGH Hessen, 19.10.2015 - 5 A 921/15.Z (https://dejure.org/2015,38976)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19.10.2015 - 5 A 921/15.Z (https://dejure.org/2015,38976)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19. Oktober 2015 - 5 A 921/15.Z (https://dejure.org/2015,38976)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 11 HessKAG, StrBS der Stadt Kronberg
    Straßenbeitrag

  • Wolters Kluwer

    Straßenbeitrag

  • rechtsportal.de

    HessKAG § 11; StrBS der Stadt Kronberg
    ABSCHNITT; ANLIEGERVERKEHR; FESTSETZUNG; GEHWEG; PARKBUCHT; STRAßENBEITRAG; TEILEINRICHTUNG; VERJÄHRUNG; VORAUSLEISTUNG

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 238
  • DÖV 2016, 264
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 10.06.2014 - 5 A 337/13

    Straßenausbaubeitrag

    Auszug aus VGH Hessen, 19.10.2015 - 5 A 921/15
    Selbst wenn man - mit dem Klägerbevollmächtigten - von einer satzungsrechtlichen Abweichung von § 11 Abs. 9 Hess KAG a.F. ausgehen wollte, wäre diese wegen Verstoßes gegen die bindende gesetzliche Vorschrift unwirksam und deshalb nicht maßgeblich (vgl. so bereits: Urteil des Senats vom 10. Juni 2014 - 5 A 337/13 -, HSGZ 2015, 60).
  • VGH Hessen, 11.03.2014 - 5 B 128/14

    Getrennte Betrachtung von Gehwegen und Parkflächen bei Heranziehung zu

    Auszug aus VGH Hessen, 19.10.2015 - 5 A 921/15
    Gehwege dienen grundsätzlich ganz überwiegend dem Anliegerverkehr (vgl. Beschlüsse des Senats vom 11. März 2014 - 5 - 128/14 -, LKRZ 2014, 300 = HSGZ 2014, 387, und vom 17. Oktober 2013 - 5 - 1952/13 - siehe auch zur Differenzierung zwischen verschiedenen Teileinrichtungen: Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl., § 34 Rn. 10 ff. m.w.N.).
  • VGH Hessen, 14.05.2018 - 5 A 1580/17
    Für die Abrechnung der Ausbaumaßnahme der Teileinrichtung hat eine eigenständige Beurteilung der Verkehrsbedeutung zu erfolgen (Senatsbeschluss vom 19. Oktober 2015 - 5 A 921/15.Z -, HSGZ 2016, 142 = Juris), wobei Gehwege in der Regel überwiegend dem Anliegerverkehr dienen und nur in außergewöhnlichen Konstellationen eine überwiegende Bedeutung für den Durchgangsverkehr haben (Senatsbeschlüsse vom 2. Mai 2018 - 5 B 365/18 -, vom 11. März 2014 - 5 B 128/14 -, HSGZ 2014, 387 = LKRZ 2014, 300, und vom 17. Oktober 2013 - 5 B 1952/13 -, Juris; vgl. zur Differenzierung zwischen verschiedenen Teileinrichtungen: Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl., § 34 Rn. 10 ff. mit weiteren Nachweisen).

    Der Fertigstellungszeitpunkt für eine Baumaßnahme im Straßenbeitragsrecht liegt erst mit Eingang der letzten Unternehmerrechnung nach Abschluss der tatsächlichen Bauarbeiten vor (zuletzt: Senatsbeschluss vom 19. Oktober 2015 - 5 A 921/15.Z -, a.a.O.).

  • VG Kassel, 06.04.2021 - 6 K 5680/17

    Unzulässiger Gemeindeanteil iHv 50 % bei Anliegerverkehr

    Entsprechendes gilt für die Beleuchtung, welche in ihrer Bedeutung regelmäßig - wie auch hier - mit derjenigen der Gehwege übereinstimmt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 21. März 1997 - 5 TG 2505/96 -, juris, Rn. 8 ), die Parkplätze (vgl. hierzu Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Aufl. 2018, § 34 Rn. 23; Hess. VGH, Beschluss vom 19. Oktober 2015 - 5 A 921/15.Z -, juris, Rn. 9 sowie Nds. OVG, Urteil vom 24. August 2020 - 9 LB 146/17 -, juris, Rn. 99) sowie die unselbstständige Begrünung, die das Schicksal der Gehwege teilt (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 19. Februar 2020 - 9 LB 132/17 -, juris, Rn. 195).
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